Bestuhlungspläne sind für Versammlungsstätten zu erstellen, die der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des zuständigen Bundeslandes unterliegen.
Der Veranstalter oder Betreiber legt den Bestuhlungsplan der zuständigen Behörde zur Genehmigung vor.
Wichtige Inhalte und Gestaltungsgrundlagen: