Bestuhlungsplan

Bestuhlungspläne sind für Versammlungsstätten zu erstellen, die der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung (VStättVO/SBauVO) des zuständigen Bundeslandes unterliegen.

Der Veranstalter oder Betreiber legt den Bestuhlungsplan der zuständigen Behörde zur Genehmigung vor.

Wichtige Inhalte und Gestaltungsgrundlagen:


  • ➔ Bestuhlung zum Zeitpunkt der Veranstaltung, inkl. Rollstuhlbenutzer, Bühne, etc.

  • ➔ Anzahl der Sitzplätze

  • ➔ Breite der Fluchtwege

  • ➔ aktueller Grundriss der baulichen Anlagen
  • ➔ Notausgänge, horizontale und vertikale Fluchtwege
  • ➔ Standort des Betrachters
  • ➔ Standort und Art der Geräte zur ersten Brandbekämpfung

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