Das Verhalten von Personen in einem Brandfall, die sich innerhalb von Gebäuden befinden wird durch die Brandschutzordnung geregelt. Sie beinhaltet ebenso vorbeugende Maßnahmen für den Brandschutz. Gegliedert wird die Brandschutzordnung in drei Teile, die auch Informationen für bestimmte Personengruppen enthalten.
Für die Übermittlung Ihrer Projektdaten verwenden Sie bitte unsere Checklisten.
TEIL A - Allgemeine Festlegungen
Aushang an einem zentralen Ort in der Größe DIN A4
Die Brandschutzordnung Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten. Es enthält die elementaren Verhaltensregeln in einem Brandfall.
TEIL B
Festlegungen für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
      Inhalt der Brandschutzordnung Teil B:
 
TEIL C
Festlegungen für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
      Inhalt der Brandschutzordnung Teil C: